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Verantwortung und Haftung

Arbeitgeber oder verantwortliche Personen im Betrieb tragen Verantwortung für viele Dinge, auch natürlich für die Arbeitssicherheit. Dort besteht speziell die Evaluierungs-, Unterweisungs- und Dokumentationspflicht. Treten in diesem Bereich Probleme auf (bspw. bei einem Arbeitsunfall), so kann das entsprechende Konsequenzen haben.

Folgen bei Nichtbeachtung der Unterweisungs-, Evaluierungs- und Dokumentationspflichten

Bei einem Arbeitsunfall sind Verantwortliche möglicherweise strafbar:
  • zivilrechtlich
  • verwaltungsstrafrechtlich und
  • gerichtlich
Erfüllt ein Arbeitgeber oder eine verantwortliche Person alle Pflichten lt. Arbeitsschutzgesetz bzw. nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und der Unfall kann eindeutig auf das Fehlverhalten des Beschäftigten zurückgeführt werden, dann ist der Arbeitgeber oder die verantwortliche Person weder nach Arbeitsschutzrecht noch nach dem Strafrecht zur Verantwortung zu ziehen.

Haftung des Unternehmens

Nach dem gerichtlichen Strafrecht kann ein Arbeitsunfall auch zu einer Haftung des Unternehmens nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz führen. Zur Vermeidung von Haftungen des Unternehmens ist es wichtig, für eine ordnungsgemäße Organisation des Unternehmens zu sorgen. Damit wird auch das persönliche Haftungsrisiko für Sie als Arbeitgeber oder verantwortlicher Vorgesetzter verringert.

Was passiert nach einem Unfall mit Körperverletzung oder Todesfall?

Sie als Arbeitgeber oder verantwortlicher Vorgesetzter können sich dabei nicht auf Unwissenheit berufen. Wichtig für die Beurteilung des Verschuldens ist, ob Sie als Arbeitgeber oder unmittelbarer Vorgesetzter auf die Fähigkeiten Ihres unterstellten Arbeitnehmers vertrauen konnten oder nicht (wurden die Unterweisungen vorgenommen?).

Unterweisungen sind ein Grundbestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzes. Richtige und ausreichende Sicherheits-Unterweisungen am Arbeitsplatz schützen Ihre Mitarbeiter vor Verletzungen und Krankheiten und Sie vor Strafverfolgung und Regressansprüchen.

Suche nach der Sorgfaltsverletzung

  • Verletzung von Gesetzen, Verordnungen, die spezielle Sorgfaltsanforderungen festlegen (ASchG-Vorschriften, ArbIG, GewO,…)
  • Verletzung von Bescheiden, welche eine Bewilligung oder Genehmigung an besondere Sicherheitsvorkehrungen binden (Abnahmebescheid,…)
  • Unterlassen von technischen, organisatorischen oder personellen Maßnahmen bzw. Vorkehrungen
  • Unterlassen von Auswahl-, Überwachungs- und Begleitpflichten
  • Unterlassen von Alarm- und Notfallplänen
  • Unterlassen von Schulungen und Fortbildungen
  • Unterbesetzung an Arbeitnehmern

Bedeutung der Arbeitsplatzevaluierung

Die Nichteinhaltung von Bestimmungen und Gesetzen ist grundsätzlich eine Sorgfaltsverletzung. Diese ist von der Staatsanwaltschaft sehr einfach nachweisbar. Wurden die Sicherheitsmaßnahmen über Jahre hinweg nicht verändert, liegt für die Staatsanwaltschaft der Verdacht nahe, dass diese nicht aktuell sind. Wiederholt nicht durchgeführte Evaluierungen bestärken die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde. Es besteht kein Schutz für den Arbeitgeber. Selbst wenn der Arbeitnehmer sich schriftlich verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten nicht durchführen zu dürfen, kann dieser später dennoch zur Haftung herangezogen werden.

Regressansprüche der Sozialversicherung

Sie als Arbeitgeber oder verantwortlicher Vorgesetzter haben alle gesetzlichen Leistungen zu ersetzen, wenn der Schaden (Arbeitsunfall) des Arbeitnehmers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Arbeitgeber werden für leicht fahrlässiges Verhalten nicht zur Haftung herangezogen. Vermeiden Sie durch regelmäßige Unterweisungen bzw. Evaluierungen grob fahrlässiges Verhalten.

Worauf ist zu achten (Einhaltung der Nachweisbarkeit = Freibeweisen)

Es ist generell bei sämtlichen Maßnahmen, die Sie als Arbeitgeber vornehmen, darauf zu achten, dass diese in einem allfälligen Strafverfahren nach einem Arbeitsunfall nachgewiesen werden können.

Nützen Sie die vielfältigen Möglichkeiten zur Evaluierung, Unterweisung und Dokumentation im SAFEGUARD-Paket. So beugen Sie Unfällen vor und ermöglichen in vom Arbeitnehmer verschuldeten Unfällen das Freibeweisen.

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